Am 29. Januar 2014 setzte die Schweiz im Einklang mit der EU einzelne Massnahmen aus, nachdem die Gruppe 5+1 in den Nuklearverhandlungen mit dem Iran ein Interimsabkommen erreicht hatte. Mit dem neuen Beschluss bleiben das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern weiterhin suspendiert. Ebenso ist die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen temporär ausgesetzt. Im Finanzbereich bleiben die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen auf den zehnfachen Betrag erhöht.